Haushaltsberatung im Rechtsausschuss enttäuschend für die Berliner Justiz
Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:
„Nach den heute beendeten Haushaltsberatungen im Rechtausausschuss zeigt sich: Statt eines guten Haushaltes für die Berliner Justiz wurde ein grüner Klientelhaushalt verabschiedet. So finden sich durchweg grüne Prestigeprojekte, deren sachliche Gebotenheit jeweils wenigstens fraglich ist. Dies fängt bei dem Antidiskriminierungsgesetz an geht weiter mit dem sogenannten ‚House of Food‘, deren Notwendigkeit und Umsetzung sich für Berlin nicht näher erschließt und gipfelt in der Videotelefonie für Strafgefangene. Klare Schwerpunkte für eine funktionierende Justiz in Berlin fehlen leider.
Durch über 280 Berichtsaufträge, die wir gestellt haben, kam unter anderem heraus, dass die Anzahl der nicht besetzten Stellen in verschiedenen Bereichen der Justiz immer weiter steigt und der Stellenplan daher in einigen Bereichen ein reiner Phantomhaushalt ist. Zumindest die Notwendigkeit, über eine ausreichende Anzahl an landeseigenen Liegenschaften im Bereich der Justiz zu verfügen, statt diese zu mieten, wurde erkannt.
Mit über 30 aus dem Einzelplan gegenfinanzierten Änderungsanträgen haben wir versucht, die fehlenden Schwerpunkte zu setzen, was aber an der Weigerungshaltung der Koalitionsfraktionen gescheitert ist. Zu den Schwerpunkten der CDU-Fraktion zählen insbesondere:
• zusätzliche Richterstellen nebst nachgeordnetem Bereich bei den Verwaltungsgerichten zurbeschleunigten Erledigung der Asyl- und Aufenthaltssachen,
• zusätzliche Stellen bei Richtern, Staatsanwälten und nachgeordnetem Bereich zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Cyberkriminalität sowie zur Intensivierung der Vermögensabschöpfung,
• Bekämpfung auch des Linksextremismus neben der Begrenzung von Rechtsextremismus und anderen verfassungsfeindlichen Bestrebungen,
• Prämien für Leistungsträger sowie Sicherheitszulagen für Justizwachtmeister,
• Drogenspürhunde und Handyauffinder für die Justizvollzugsanstalten, um auch dort Recht und Gesetz durchsetzen zu können,
• die Beibehaltung der elektronischen Fußfessel,
• die Errichtung eines Hochsicherheitssaals für die Durchführung entsprechender Strafverfahren.
Bemerkenswert ist schließlich, dass die Koalitionsfraktionen erst nach unserem Tätigwerden in der Haushaltsberatung die gemeinsam beschlossene Stelle eines Antisemitismusbeauftragten nachträglich im Rahmen eines Änderungsantrages im Haushalt aufgenommen haben. Mit dem Umstand, dass die Vergütung dieses Beauftragten unterhalb der Besoldung der Tierschutzbeauftragten liegt, haben die Koalitionsfraktionen einmal mehr gezeigt, welche Schwerpunkte sie setzten oder eben nicht setzen.“