Vorgang um Müllers Strafanzeige Thema im Rechtsausschuss

Presseerklärung vom 14.05.2021

Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Wenn der Regierende Bürgermeister eine Strafverfolgung persönlich und unmittelbar bei dem Leiter der Staatsanwaltschaft initiiert, die laut Medienberichten der letzten Tage bloße Meinungsäußerungen zum Gegenstand haben sollen, dann wirft dies Fragen auf und ist auch parlamentarisch zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, da nach den öffentlich gewordenen Darstellungen zum Ablauf offenbar in einem Rekordtempo gehandelt wurde, das man sich sonst bei schweren Straftaten wünschen würde. Gab es hier politischen Druck oder eine Einflussnahme des Justizsenators?

Eine Strafkammer des Berliner Landgerichts soll die in Folge der Strafanzeige von Michael Müller durchgeführte Wohnungsdurchsuchung als rechtswidrig eingestuft haben, weil nicht mal ein einfacher Tatverdacht vorgelegen habe. Warum wurde die Staatsanwaltschaft in dieser Weise dennoch tätig?

Wir haben diesen Vorgang daher für die Fragestunde am kommenden Mittwoch im Rechtsausschuss angemeldet."

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier