R2G muss sich nun zum Neutralitätsgesetz bekennen
Dazu die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Cornelia Seibeld (Integrationspolitische Sprecherin), Sven Rissmann (Rechtspolitischer Sprecher) und Dirk Stettner (Schulpolitischer Sprecher):
„Nach dem heutigen Urteil des EuGH ist klar, dass die Mitgliedsstaaten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen weltanschaulich, politisch und religiös neutralen Arbeitsplatz schaffen dürfen. Arbeitgeber – und damit erst Recht auch der Staat – dürfen mit guten Begründungen jegliche religiöse und politische Aussage am Arbeitsplatz verbieten. Gründe hierfür können das neutrale Auftreten nach außen hin sein sowie die Vermeidung sozialer Konflikte.
Dies gilt beim Staat als Arbeitgeber umso mehr, denn hier geht es nicht nur um Marktwirtschaft und Wettbewerb, wie in der freien Wirtschaft, sondern um ein Über-/ Unterordnungsverhältnis Staat – Bürger. Der Staat darf also ein besonderes Interesse an der Neutralität seines Auftretens in Schule, Gericht, Polizei und Verwaltung haben.
Dies muss der Berliner Senat nun konsequent umsetzen. Dazu gehört auch, den Justizsenator zurück zu pfeifen und das Tragen religiöser Symbole im juristischen Vorbereitungsdienst in allen Stationen wieder zu untersagen. Das Berliner Neutralitätsgesetz war und ist verfassungskonform auszulegen und anzuwenden. Rot-rot-grüne Träumereien vom islamischen Kopftuch sowie aller anderen religiösen Symbole auch bei Polizei, Gerichten und in Schulen müssen sich damit dem Neutralitätsgesetz unterordnen."