Sieg im Kampf gegen Organisierte Kriminalität

Presseerklärung vom 31.08.2021

Es sind gute Nachrichten für unsere Strafverfolgungsbehörden, wenn sie mit der heutigen Entscheidung des Berliner Kammergerichts die sogenannten EncroChat-Daten im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verwenden dürfen. Wir sind erleichtert, dass das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Entscheidung des Landgerichts Berlin aufgehoben und in dieser wichtigen Frage für Rechtssicherheit gesorgt hat.

Sven Rissmann, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

„Es sind gute Nachrichten für unsere Strafverfolgungsbehörden, wenn sie mit der heutigen Entscheidung des Berliner Kammergerichts die sogenannten EncroChat-Daten im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verwenden dürfen. Wir sind erleichtert, dass das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Entscheidung des Landgerichts Berlin aufgehoben und in dieser wichtigen Frage für Rechtssicherheit gesorgt hat.

Die aus dem EncroChat gewonnenen Daten geben tiefe Einblicke in die geheime Kommunikation schwerstkrimineller Banden und sind daher von einem enormen Wert bei der Strafverfolgung. Diese Daten nicht auswerten zu dürfen, wäre für die Strafverfolgungsbehörden eine schwere Hypothek gewesen und hätte das Gerechtigkeitsempfinden vieler Berlinerinnen und Berliner auf eine harte Probe gestellt.

Jetzt muss es darum gehen, dass unsere Ermittler von diesen neuen Möglichkeiten umfassend Gebrauch machen. Denn hier bietet sich die einmalige Chance, so effektiv wie nie die kriminellen Machenschaften im OK-Bereich offenzulegen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Sollten dafür weitere personelle oder technische Verbesserungen nötig sein, müssen sie umgehend erfolgen.“

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier