Dritter Bericht zur Situation der Opfer von Straftaten im Land Berlin
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, Sven RISSMANN, erklärt:
Am 16.03.2016 legte der Opferbeauftragte des Landes Berlin seinen nunmehr dritten Jahresbericht zur Situation der Opfer von Straftaten im Land Berlin vor.z
Der auf Initiative der CDU im Jahr 2012 ernannte bisher bundesweit einzige Opferbeauftragte eines Bundeslandes setzt sich ehrenamtlich für die Stärkung des Opferschutzes im Land Berlin ein. Dabei fungiert der Opferbeauftragte als Ansprechpartner für Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewalttaten und hilft bei der Koordination von Hilfseinrichtungen und der Rechtsanwaltschaft.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich 2015 weiter zu Gunsten des Opferschutzes entwickelt. Neben dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, die insbesondere die Situation von Opfern häuslicher Gewalt und Stalking europaweit verbessert, werden die Neuerungen des 3. Opferrechtsreformgesetzes den Schutz vor sexuellem Missbrauch vor allem von Kindern weiter verbessern. Die Änderungen zielen besonders auf die Stärkung von Verfahrensrechten ab, indem Opfern Informationsrechte und ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung gewährt werden.
Laut dem Bericht des Opferbeauftragten setzte sich der Trend des Rückgangs der absoluten Opferzahlen bei Straftaten erfreulicherweise fort. So wurden im Jahr 2014 in Berlin 76.830 Personen Opfer von Straftaten gegen die Freiheit und körperliche Unversehrtheit und damit 2,2 Prozent weniger als im Vorjahr.
Zur Stärkung des Opferschutzes wirkte der Opferbeauftragte am Ausbau von Fortbildungsangeboten im Opferbereich sowohl für Rechtsanwälte als auch für Angehörige der Berliner Polizei mit. Neben dem regelmäßigen Austausch mit Bürgern und Opferhilfeeinrichtungen sorgte der Opferbeauftragte zudem für eine bessere Vernetzung der Opferhilfeeinrichtungen mit der Rechtsanwaltschaft. Überdies hob der Opferbeauftragte in seinem Bericht die Rolle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hervor. Diese engagierte sich durch Zuwendungen an Opferhilfeeinrichtungen wie beispielweise die Berliner „Gewaltschutzambulanz der Charité“ oder der „Opferhilfe Berlin e.V.“ für den Opferschutz. Darüber hinaus initiierte und unterstützte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz regelmäßig Projekte der Gewaltprävention und des Opferschutzes, z.B. im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels.
Für die Zukunft empfiehlt der Opferbeauftragte neben den Straftaten gegen die Freiheit und körperliche Unversehrtheit eine stärkere Erfassung von Eigentumsdelikten und eine – angesichts der rasanten gesetzgeberischen Entwicklung - noch stärkere Qualifizierung der Berufsträger. Weiterhin unterstützt der Opferbeauftragte die Entscheidung des Justizsenators Thomas Heilmann zur Reduzierung der prozessbedingten Belastung, den Einsatz der Bild-TonAufzeichnung im Bereich von geschädigten Kindern zu stärken.
Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Bericht des Opferbeauftragten befassen und diskutieren, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. So sollten bei der Erfassung von Straftaten Wohnungseinbruchsdelikte künftig eine stärkere Rolle spielen.
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